Pflegegrade
Der Antrag auf eine Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Nach Antragstellung beauftragt die jeweilige Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu einer Begutachtung.
Der MDK prüft bei seinem Besuch zu Hause oder in der jeweiligen Einrichtung den Pflegebedarf und legt so fest, welchen Pflegegrad der Patient erhält.
Nähere Informationen zu den Pflegegraden, den Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung und Definitionen der Pflegebedürftigkeit entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie unter http://www.pflegestaerkungsgesetz.de