Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn die Pflege zu Hause stattfindet und sie vorübergehend aufgrund Krankheit oder Urlaub nicht gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einem unserer Häuser.

Aber auch für eine gewisse Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder bis zum Abschluss von notwendigen Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich kann eine Kurzzeitpflege hilfreich sein.

Sie wird von den Pflegekassen bezuschusst, diese übernehmen für 28 Tage im Jahr die Kosten für den „Pflegerischen Aufwand“, welcher je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch ist. Die Kosten für „Unterkunft & Verpflegung“ sowie die „Investitionskosten“ müssen von jedem selber getragen werden.

Die 28 Tage der Kurzzeitpflege können innerhalb eines Kalenderjahres aufgeteilt werden und bieten so die Möglichkeit von mehreren Aufenthalten über das Jahr verteilt.

Weitere Informationen können Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern.