Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen eheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.
Im Zuge der Pflegeversicherungsreform wurde hier Abhilfe geschaffen, in dem Pflegeheime zusätzliche Betreuungskräfte einstellen dürfen, welche über die Pflegekassen finanziert werden. Für die Heimbewohner führt diese zusätzliche Betreuung zu keiner zusätzlichen Kostenbelastung. Es wurde ein Personalschlüssel vorgegeben, welcher besagt, dass pro 25 Betreuungsbedürftigen Personen eine zusätzliche Kraft eingestellt werden kann.
Von Anfang an haben wir diese Konzeption in unseren Häusern umgesetzt und solche zusätzlichen Betreuungskräfte eingestellt. Sie betreuen und aktivieren die betroffenen Pflegeheimbewohner. Es werden Maßnahmen und Tätigkeiten durchgeführt, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen.
Aufgabe ist es, die betroffenen Heimbewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
Malen und basteln, Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Kochen und Backen, Anfertigen von Erinnerungsalben, Musik hören, musizieren, singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Besuch von kulturellen oder kirchlichen Veranstaltungen, Lesen und vorlesen, Fotoalben anschauen, Heimtiere betreuen und füttern.
Die Betreuungskräfte sollen den Bewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
Die Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der betroffenen Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, dem Geschlecht, sowie dem jeweiligen situativen Kontext.