Der Antrag auf eine Pflegestufe wird bei der Pflegekasse gestellt. Nach Antragstellung beauftragt die jeweilige Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu einer Begutachtung.
Der MDK prüft bei seinem Besuch zu Hause oder in der jeweiligen Einrichtung den Pflegebedarf und legt so fest, welche Pflegestufe erforderlich ist.
Nach der Pflegestufe richten sich auch die Kosten, da der Preis für den „Pflegerischen Aufwand“ sich von Stufe zu Stufe erhöht.
Es gibt drei Pflegestufen:
• Pflegestufe 1, Erheblich pflegebedürftig
Hierzu gehören Personen, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Beweglichkeit aus wenigstens zwei dieser Bereich mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der haus-wirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tages-durchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Der monatliche Anteil der Pflegekasse beträgt 75% der Heimkosten , jedoch höchstens 1.023,00 €.
• Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftig
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf besteht und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.
Der monatliche Anteil der Pflegekasse beträgt 75% der Heimkosten, jedoch höchstens 1.279,00 €.
• Pflegestufe 3, Schwerstpflegebedürftig
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch Nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehr-fach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, gelten als schwerstpflegebedürftig. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tages-durchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.
Der monatliche Anteil der Pflegekasse beträgt 75% der Heimkosten, jedoch höchstens 1.510,00 €.